Stimmtherapie - Logopädie bei Störungen der Stimme


In der Stimmtherapie unterstütze ich Sie bei Problemen mit der Stimme wie z. B.

  •     Heiserkeit
  •     häufiges Räuspern
  •     "Kloßgefühl" und Missempfindungen im Hals
  •     falsche Sprech- und Gesangstechnik
  •     schnelles Ermüden der Stimme
  •     kraftloser Stimmklang und Probleme mit der Lautstärke
  •     Stimmanstrengung
  •     Atemproblemen


Ich behandle:

 

Funktionelle Stimmstörungen
Funktionelle Störungen können durch durch den intensiven Gebrauch der Stimme entstehen. Deshalb sind bestimmte Berufsgruppen (sog. stimmintensive Berufe) wie z. B. LehrerInnen, SprecherInnen, SängerInnen, SchauspielerInnen, DozentenInnen, ErzieherInnen häufiger betroffen. Hält die Belastung bei einer ungünstigen Stimmtechnik an, können sekundär organische Schäden der Stimme entstehen (z. B. "Stimmknötchen"). Auch diese lassen sich in einem frühen Stadium stimmtherapeutisch behandeln.

 

 

Psychogene Stimmstörungen

Akute oder chronische psychische Belastungen wie Stress und psychische Erkrankungen können zu Veränderungen der Stimme führen. In der Stimme wird dann die psychische Dysbalance hörbar. Durch eine ganzheitliche - die Psyche einbeziehende - Stimmtherapie kann sich eine nachhaltige Verbesserung des Stimmklangs einstellen.

 

 

Störungen der Singstimme (Dysodie)
Die Störung der Singstimme ist eine spezielle Form der funktionellen Stimmstörung, die bei professionellen und nicht-professionellen SängerInnen auftritt. In der Stimmtherapie erkunden wir neue, gesunde Stimmmuster, welche die Stimme entlasten und zu einem anstrengungslosen Singen führen. Dazu gehört auch die Vermittlung von Einsing-Übungen und die Einbeziehung psychosozialer Faktoren (z. B. Stress, Lampenfieber).

 


Funktionelle und psychogene Einflüsse können sich bedingen oder sich gegenseitig verstärken. Meist liegt eine Mischform aus funktionellen und psychogenen Störungsanteilen vor.

 

 

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die Stimmtherapie von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen. Eine Verordnung kann z. B. von einem HNO-Arzt, Phoniater, Zahnarzt oder Ihrem Hausarzt ausgestellt werden.

 

Wenn Sie in einem sprech- oder stimmintensiven Beruf tätig sind, kann eine Stimmtherapie auch präventiv verschrieben werden. Besprechen Sie dies mit Ihrem überweisenden Arzt oder Ärztin.